Nachdem wir in der letzten Woche bereits über die Abmahnung Galeria Kaufhofs von Seiten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) berichtet haben, geht es nun weiter. Zum Wochenende hin wurde die Elektronikmarktkette Saturn für die Verweigerung der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Elektroniksparlampen abgemahnt.
Seit Veröffentlichung des Bußgeldes am 1.06.2017 sind DUH-Testbesucher deutschlandweit im Einsatz gewesen und haben dem Handel in Bezug auf seine Rücknahmeverpflichtung auf den Zahn gefühlt. Im Vordergrund standen das Vorhandensein von Verbraucherinformationen zur (ElektroG) festgeschriebenen Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten sowie die tatsächliche Möglichkeit, kaputte oder alte Elektrogeräte abgeben zu können.
Auf einer Pressekonferenz am 20.07.2017 wird der DUH die Testergebnisse zur Rücknahmeperformance von namhaften Baumärkten, Elektrofachmärkten und großen Möbelhäusern öffentlich wirksam bekannt geben.
Doch dabei wird es nicht bleiben, ab dem 24.07.2017 müssen durch die Testbesuche durchgefallene Vertreiber mit Abmahnungen rechnen. Der DUH selbst bestätigte, „es werden zahlreiche Abmahnungen versendet werden“.
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