Blog > Gesetz > ElektroG Gesetzesänderung: Ab 15. August 2018 fallen alle Elektro(ni)kgeräte unter das ElektroG!

1st September 2017

ElektroG Gesetzesänderung: Ab 15. August 2018 fallen alle Elektro(ni)kgeräte unter das ElektroG!

Nachdem sich Hersteller und Händler gerade erst an das neue ElektroG2 gewöhnt haben, steht in knapp einem Jahr die nächste Herausforderung an. Ab dem 15.08.2018 treten ein offener Anwendungsbereich und eine Änderung der Sammelgruppen in Kraft. Konkret bedeutet dies, dass künftig alle Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich fallen, außer sie sind durch Ausnahmetatbestände explizit ausgeschlossen. Betroffen von den Änderungen sind Händler, Hersteller bzw. Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Entsorgungsdienstleister.

Eingruppierung soll dem Hersteller vereinfacht werden

Was mittelfristig weniger Bürokratie bedeuten soll, führt für alle betroffenen Unternehmen kurzfristig jedoch zu mehr Aufwand. Gab es bis August 2018 noch 10 Gerätekategorien und 32 Gerätearten, werden diese europarechtlich vorgegeben auf sechs Kategorien und 17 Gerätearten reduziert. Folglich müssen bereits registrierte Geräte in der Kategorie angepasst und neue, bisher nicht registrierungspflichtige Geräte, aufgenommen werden. Richtete sich in der Vergangenheit die Einordnung nach der Funktionalität, so ist zukünftig die Größe der Geräte entscheidend. Laut Alexander Goldberg von der Stiftung EAR sind in Zukunft weniger Mitteilungen und Garantienachweise erforderlich.

 

Welche Geräte sind neu registrierungspflichtig?

Aufpassen müssen Händler und Hersteller zum Beispiel bei Kleidung mit elektrischer Funktion, also zum Beispiel einer Jacke mit LEDs oder USB Anschluss. Auch der Möbelhandel sollte seine Ware einer Prüfung unterziehen, denn elektrisch verstellbare Schreibtische, Schränke mit LEDs und weitere gehören nun zu den meldungspflichtigen Produkten.

WEEE Return – Lichtblick am Horizont!

Wer sich unsicher ist oder sich den Aufwand sparen möchte, kann sich jederzeit an WEEE Return wenden. Wir beraten Sie im Erstgespräch kostenlos, führen eine Bedarfsanalyse durch und übernehmen alle Verpflichtungen für Sie.

 

Kontakt: 

Tel.: +49 (0)30 68282851
Email: info@weee-return.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert