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16th Oktober 2017

DUH vs. Ikea: DUH mahnt Ikea erfolgreich ab

Zukünftig muss Ikea seinen Kunden ein Rückgaberecht von Elektro-und Elektronikaltgeräten einräumen und sie ausreichend über Rückgabemöglichkeiten informieren. Das hat ein Urteil des Landgerichts in Frankfurt am Main am 28. September 2017 bestätigt. Die Deutsche Umwelthilfe mahnte Ikea bereits im Sommer 2016 ab, als bei Testeinkäufen mehrere Verstöße gegen das Elektronikgerätegesetz festgestellt wurden.

 

Weitere Verstöße könnten teuer für Ikea werden

In 2016 wehrte sich Ikea gegen die Abmahnung, teilte aber jetzt nach dem Urteil mit, dass die Prozesse zur Rücknahme sowie die damit verbundenen Informationspflichten mittlerweile vollständig implementiert worden seien und man daher von einer Berufung absehe. Bleibt zu hoffen, dass dies der Wahrheit entspricht, denn eine Zuwiderhandlung kann teuer werden. Ikea muss bei einem erneuten Verstoß mit bis zu 250.000 € Bußgeld rechnen.

 

Sind Saturn und Galeria Kaufhof die nächsten?

Mit Konsequenzen könnten auch Saturn und Galeria Kaufhof rechnen. Sie fielen im Zuge von Testkäufen ebenfalls negativ auf. Doch nicht nur sie sollten ihre Aktivitäten kontrollieren. Allgemein hofft die DUH, dass alle Handelsunternehmen, die Elektro(nik)geräte vertreiben, das Urteil zum Anlass nehmen, ihre Rücknahme-und Informationspraxis zu prüfen. Um eine Überprüfung weiter zu motivieren, kündigte sie außerdem weitere Testeinkäufe an. Zusätzlich rief sie die Bundesländer dazu auf, ebenfalls unangekündigte Kontrollen vorzunehmen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen.

Nur mit einem funktionierenden Rücknahmenetzwerk und der ausreichenden Information der Verbraucher sieht die DUH eine Chance, die Rücknahmequote von aktuell 40% zu steigern.

Ikea erfolgreich wegen ElektroG Verstöße abgemahnt

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