Blog > News > Anpassung des ElektroG: Ab 01. Mai 2019 fallen passive Elektro(ni)kgeräte unter das ElektroG!
22nd Januar 2019
Auch im neuen Jahr gibt es Veränderungen im Elektrogesetz, über die wir Sie in Kenntnis setzen möchten. Passive Elektrogeräte, wie Beispielweise Steckdosen oder Verbindungskabel fallen ab dem 01.05.2019 in den Anwendungsbereich des ElektroG. Um die Differenzierung zwischen Elektrogerät und einem passiven Elektrogerät, welches nicht unter das ElektroG fällt, erleichtern zu können hat sich der Gesetzgeber, ähnlich wie zahlreiche andere europäische Länder, dazu entschlossen passive Endprodukte auch in den Anwendungsbereich aufzunehmen.
Ab dem oben erwähnten Datum werden Endgeräte wie Steckdosen, Verlängerungs- und USB-Kabel in den Anwendungsbereich aufgenommen. Dies gilt für Endgeräte, die für höchstens 1000 Volt Wechselspannung oder 1000 Volt Gleichspannung ausgelegt sind. Bauteile, wie Kabel als Meterware oder Ringkabelschuhe sind weiterhin nicht im Erfassungsbereich des ElektroG. Hier noch einige Beispiele über die neuen Rubriken der passiven Elektrogeräte.
… für Festmontage bzw. Anbau (z.B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene:
… für Festmontage bzw. Anbau (z.B. Wand, Boden, Maschine) oder Hutschiene:
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Quelle: https://www.stiftung-ear.de/de/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung/passive-geraete