Das ElektroG bzw. die WEEE Richtlinie schreibt Herstellern und Importeuren von Elektro(nik)geräten vielfältige Verpflichtungen vor. Oftmals wissen Onlinehändler nicht, dass sie die gleichen Verpflichtungen wie Hersteller zu erfüllen haben, wenn Sie Elektro(nik)geräte aus einem nicht EU-Land zum ersten Mal in einem EU-Land auf den Markt bringen. Die Beschaffung einer WEEE Nummer und insolvenzsicheren Garantie kann für viele Händler eine Herausforderung darstellen. WEEE Return teilt Ihnen Ihre Verpflichtungen mit und übernimmt diese auf Wunsch für Sie. Mit WEEE Return sind Sie sicher vor:
Sie sind Online- oder stationärer Händler? Dann finden Sie hier weitere Informationen.
• Geräte unter seinem Namen oder seiner Marke herstellt oder herstellen lässt und innerhalb Deutschlands anbietet.
• Geräte anderer Hersteller unter eigenem Namen oder Marke innerhalb Deutschlands weiterverkauft, sofern nicht die Marke oder der Name des originalen Herstellers auf dem Gerät erscheint.
• Erstmalig importierte Geräte in Deutschland anbietet oder außerhalb Deutschlands niedergelassen ist und Geräte Endnutzern innerhalb Deutschlands anbietet.
Sich und alle in Verkehr gebrachten Geräte bei der Stiftung EAR registrieren (jede Marke + Geräteart muss einzeln registriert werden)
In jedem Land, in dem Sie Elektrogeräte vertreiben, eine WEEE Nummer beantragen
Mengenmeldungen an die Stiftung EAR (In-und Output) abgeben
Einen Bevollmächtigten beauftragen (Hersteller aus dem Ausland/ Importeure)
Über eine insolvenzsichere Garantie verfügen
Sammelbehälter an den kommunalen Sammelstellen aufstellen und die vollen Behälter im Rahmen der EAR Abholkoordination abholen
Fachgerechte Entsorgungslösungen inklusive der gesetzlich geforderten Nachweise entwickeln
Nach 2005 in Verkehr gebrachte Geräte mit Ihrer Identität versehen.
In Form der Angabe des Namens, der Handelsmarke, des Warenzeichens, der registrierten Firmennummer und des Datums des Inverkehrbringens.