Alte Elektro- und Elektronikgeräte sind zu schade für den Müll, andere enthalten gefährliche Stoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll. Aus diesem Grund ist jeder Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden ElektroG ((„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen.
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Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen seit 2006 Elektroaltgeräte (alte Smartphones, kaputte Kühlschränke…) getrennt entsorgt werden. Als Verbraucher dürfen Sie also kaputte Elektrogeräte nicht einfach über den Hausmüll entsorgen. Dies ist strengstens untersagt und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
Als Faustregel können sich Verbraucher merken, dass alle Geräte, die mit einem Kabel oder Batterien (Akkus) betrieben werden, als Elektrogerät definiert werden. Diese Geräte dürfen folglich nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Wenn Sie Ihre alten Elektrogeräte über den Hausmüll entsorgen, gehen dabei wertvolle Ressourcen verloren. Zusätzlich schaden Sie damit der Umwelt.
→ Jedes kleine Altgerät mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, d.h. keine äußere Abmessung des Altgerätes ist größer als 25 Zentimeter, muss auch dann zurückgenommen werden, wenn der Kunde im Gegenzug nichts kauft (0:1-Rücknahme).
→ Größere Altgeräte, mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern, muss der Händler nur dann entgegennehmen, wenn er im Gegenzug etwas Gleichartiges verkauft (1:1-Rücknahme), d.h. Alt und Neugerät müssen im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen und einer identischen Gerätekategorie zuzuordnen sein.
Außerdem können Sie wie gewohnt alte Elektro-und Elektronikgeräte an der kommunalen Sammelstelle abgeben.
Beim Händler abgegeben – und dann? Das ElektroG regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Geräten geschieht: Sie sind zunächst einmal so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Geräte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder zurück in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altgeräte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich ist. Im Idealfall lassen sich so die alten Geräte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Wichtig ist deshalb: Löschen Sie wirkungsvoll Ihre persönlichen Daten, bevor Sie die Geräte abgeben.
Elektroaltgeräte dürfen nicht an Schrotthändler verkauft oder übergeben werden. Eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung kann nur durch die Abgabe an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel garantiert werden.
Verbraucher sind selbst für das endgültige und richtige Löschen ihrer persönlichen Daten auf Altgeräten verantwortlich. Dazu reicht es nicht aus, Ihre Daten auf dem PC einfach nur in den Papierkorb zu verschieben, denn sie sind noch rekonstruierbar. Um eine richtige Löschung Ihrer Daten zu garantieren, sollte eine spezielle Software verwendet werden, die Ihre Daten vollständig überschreibt und nicht wieder herstellbar löscht. Achten Sie im eigenen Interesse darauf, dass alle vorhandenen Daten, wie etwa Nachrichten, Musik, Fotos etc. vor der Abgabe zu sichern und danach dauerhaft von den Altgeräten zu löschen sind.
Durch ständige Modellupgrades und schnellen Verschleißerscheinungen machen Smartphones einen großen Teil des Elektroschrotts aus. Aus Angst um persönliche Daten oder Bequemlichkeit fristen aus der Mode gekommene Smartphones ihr Dasein in Schubladen. Sie enthalten jedoch wertvolle Rohstoffe wie Gold, Kupfer, Kobalt und Silber. Daher wäre eine korrekte Entsorgung sinnvoll. Das Problem mit den Daten ist schnell gelöst. Es gibt mehrere Anleitungen, die Schritt für Schritt erklären, wie man sicher seine Daten löschen kann. Wem das zu unsicher ist, der kann entweder direkt im Elektronik-Fachmarkt Unterstützung finden oder bei zertifizierten Dienstleistern.
Entsorgt werden kann das Handy seit der Novellierung des ElektroG direkt im Handel, über kommunale Sammelstellen oder bei diversen karitativen Einrichtungen.
Batterien können gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe beinhalten, deshalb ist die korrekte und ordnungsgemäße Entsorgung unerlässlich. Sie können bedingt oder unbedingt giftige Elemente sowie Schwermetalle enthalten, die bei einer nicht fachgerechten Entsorgung, die Umwelt gefährden und durch das Durchsickern in tiefere Erdschichten das Grundwasser verunreinigen oder gar vergiften können.
Deshalb denken Sie bitte daran, Batterien nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bei verpflichteten Vertreibern wie Supermärkte etc. zurückzugeben.
Bitte denken Sie daran, dass bei der postalischen „Entsorgung“ von Elektro- und Elektronikgeräten mit Lithiumbatterien oder beim privaten Verkauf von Geräten, diese entsprechend der internationalen Transportrichtlinien zu verpacken bzw. zu verschicken sind.
Wenn Sie sich nicht an die Transportrichtlinien halten, handeln sie ordnungswidrig. Der Versand eines Smartphone-Akkus in einer Luftpolstertasche ist zum Beispiel nicht gesetzeskonform. Wenn dieser Akku zu rauchen beginnt oder explodiert, sind Sie für die entstandenen Kosten zuständig und können strafrechtlich verfolgt werden.
Für genaue Verpackungsanweisungen setzen Sie sich bitte mit ihrem Versanddienstleister in Kontakt. Weitere Informationen finden Sie auch in dem Leitfaden der IATA (International Air Transport Association).
Allerdings! Denn obwohl Geräte wie Monitore, Kühlschränke oder Computer beim alltäglichen Gebrauch vollkommen harmlos erscheinen, können sie dennoch gefährliche Stoffe freisetzen, wenn sie beschädigt oder nicht fachgerecht entsorgt werden. Geräte können zum Beispiel Schwermetalle wie Quecksilber oder klimaschädliche Stoffe enthalten. Ebenso wichtig im Sinne von Umwelt- und Ressourcenschutz ist die fachgerechte Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus den zu entsorgenden Geräten. Metalle zum Beispiel, die aus alten Waschmaschinen zurückgenommen werden, lassen sich wieder in den Stoffkreislauf zurückführen. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.
Elektro- und Elektronikgeräte sind also für den Müll zu schade und zu gefährlich. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen.
Achten Sie zukünftig darauf Produkte, die diese Kennzeichnung enthalten, nicht in den Hausmüll zu werfen.