Verpflichtungen für Hersteller und Importeure gemäß ElektroG

Die Faustregel lautet, dass jeder, der elektrische oder elektronische Geräte produziert, sich bei der Stiftung EAR als Hersteller registrieren und verschiedene Verpflichtungen erfüllen muss.   Dennoch gibt es weitere Szenarien, die eine Registrierung als Hersteller auch von Händlern, die keine Geräte direkt produzieren, erfordern.   Kontakt: per Email an info@weee-return.de oder per Telefon +49 (0)30 68408728

Definition und Verpflichtungen für Hersteller und Importeure

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Wann gelten Sie als Hersteller

Wenn Sie Elektro- und Elektronikgeräte unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke herstellen und diese in Deutschland gewerbsmäßig vertreiben.

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Wann gelten Sie als Importeur

Wenn Sie zum ersten Mal Elektro(nik)geräte aus dem EU-Ausland auf den europäischen Markt in Verkehr bringen.

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Verpflichtungen für Hersteller & Importeure

•   Registrierung bei der Stiftung EAR

•   Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie

•   Bereitstellung von Sammelbehältern bei den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

•   Rücknahme von Altgeräten bei Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

•   Fachgerechte Behandlung, Wiederverwendung und Verwertung der zurückgenommenen Altgeräte

•   Mengenmitteilungen an die Stiftung EAR (In-und Output)

WEEE Return Leistungen für Hersteller & Importeure

Von der Beratung bis zur Übernahme Ihrer Verpflichtungen

WEEE Return unterstützt Hersteller und Importeure mit ihren vielfältigen Leistungen.

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Registrierung bei der Stiftung EAR

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Umfangreiche Beratung

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Beantragung einer WEEE Nummer

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Bevollmächtigten Service in Deutschland und Europa

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Mengenmeldungen an die Stiftung EAR (In-und Output)

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Bereitstellung einer insolvenzsicheren Garantie

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Bereitstellung und Abholung von Sammelbehältern an den kommunalen Übergabestellen im Rahmen der Stiftung EAR-Abholkoordination

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Gesetzeskonforme Recycling von Altgeräten – inklusive der gesetzlich geforderten Nachweise