Die WEEE-Direktive (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde in 2002 von der EU-Kommission erlassen. Ziel der Direktive ist die Eindämmung des stetig wachsenden Abfallberges an Elektro- und Elektronikaltgeräten durch Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling.
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Seit 2002 wurde die WEEE-Richtlinie mehrfach novelliert zuletzt in 2012 (2012/19/EG bekannt als WEEE II). Strenge Zielvorgaben zu Sammelquoten verpflichten Mitgliedsländer, höhere Mengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu sammeln und zu verwerten. So müssen EU-Mitgliedstaaten ab 2016 Sammelquoten von 45% erzielen und diese bis 2019 auf 65% steigern. Somit steigt in den einzelnen Länder der Druck, die Vorgaben zu erfüllen. Zukünftig kann daher mit strengeren Kontrollen und höheren Sanktionen gerechnet werden.
Mit dem ElektroG2 setzt Deutschland als eines der letzten Mitgliedsländer die WEEE- Direktive zum Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall in nationales Recht um. In Deutschland wurde der Kreis der Verpflichteten von ehemals nur Hersteller auf stationäre- und Onlinehändler erweitert.
In allen 28 EU-Ländern schreibt die WEEE-Richtlinie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten vor. Für Distanzhändler bedeutet dies unter anderem, sich in jedem EU-Staat, in dem sie Elektrogeräte verkaufen, zu registrieren und einen autorisierten Bevollmächtigten für alle Fragen der Rücknahme und Entsorgung zu ernennen.
Trotzdem können sich Anforderungen und Definitionen von Land zu Land unterscheiden, was schnell zu einer Herausforderung werden kann.
Um den illegalen Export von Elektroaltgeräten einzudämmen wurden strengere Prüf- und Dokumentationspflichten eingeführt. Es soll vermieden werden, dass Exporteure ihren Elektroschrott als gebrauchte Elektronikaltgeräte anmelden, die im Zielland nach Reparatur oder Wiederaufbereitung wieder einsatzfähig wären. Beim Export von Elektroaltgeräten müssen daher folgende Dokumente bereitgestellt werden:
Kein Zeitverlust bei der Recherche landesspezifischer Verpflichtungen und Ansprechpartner.
Oftmals stehen Dokumente nur in den landeseigenen Sprachen zur Verfügung, sodass diese zunächst mühsam übersetzt werden müssen. Wir stellen Ihnen direkt die richtigen Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung.
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