Europaweite Unterstützung bei der Umsetzung der WEEE-Richtlinie

WEEE-Richtlinie

Die WEEE-Direktive (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde in 2002 von der EU-Kommission erlassen. Ziel der Direktive ist die Eindämmung des stetig wachsenden Abfallberges an Elektro- und Elektronikaltgeräten durch Vermeidung, Wiederverwendung und Recycling.

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  Inhaltsverzeichnis

  1. Bedeutung und Entwicklung der WEEE-Richtlinie
  2. Verpflichtungen aus der WEEE-Direktive beim Export von Elektrogeräten (Neuware)
  3. Verpflichtungen aus der WEEE-Direktive beim Export von Elektroaltgeräten (Elektroschrott)
  4. Das WEEE Return Europa Angebot  
  5. Ihre Vorteile mit WEEE Return

1.Bedeutung und Entwicklung der WEEE-Richtlinie

Seit 2002 wurde die WEEE-Richtlinie mehrfach novelliert zuletzt in 2012 (2012/19/EG bekannt als WEEE II). Strenge Zielvorgaben zu Sammelquoten verpflichten Mitgliedsländer, höhere Mengen von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu sammeln und zu verwerten. So müssen EU-Mitgliedstaaten ab 2016 Sammelquoten von 45% erzielen und diese bis 2019 auf 65% steigern. Somit steigt in den einzelnen Länder der Druck, die Vorgaben zu erfüllen. Zukünftig kann daher mit strengeren Kontrollen und höheren Sanktionen gerechnet werden.

 

Mit dem ElektroG2 setzt Deutschland als eines der letzten Mitgliedsländer die WEEE- Direktive zum Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall in nationales Recht um. In Deutschland wurde der Kreis der Verpflichteten von ehemals nur Hersteller auf stationäre- und Onlinehändler erweitert.

2.Verpflichtungen aus der WEEE-Direktive beim Export von Elektrogeräten (Neuware)

In allen 28 EU-Ländern schreibt die WEEE-Richtlinie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten vor. Für Distanzhändler bedeutet dies unter anderem, sich in jedem EU-Staat, in dem sie Elektrogeräte verkaufen, zu registrieren und einen autorisierten Bevollmächtigten für alle Fragen der Rücknahme und Entsorgung zu ernennen.

Trotzdem können sich Anforderungen und Definitionen von Land zu Land unterscheiden, was schnell zu einer Herausforderung werden kann.

3. Verpflichtungen aus der WEEE-Direktive beim Export von Elektroaltgeräten (Elektroschrott)

Um den illegalen Export von Elektroaltgeräten einzudämmen wurden strengere Prüf- und Dokumentationspflichten eingeführt. Es soll vermieden werden, dass Exporteure ihren Elektroschrott als gebrauchte Elektronikaltgeräte anmelden, die im Zielland nach Reparatur oder Wiederaufbereitung wieder einsatzfähig wären. Beim Export von Elektroaltgeräten müssen daher folgende Dokumente bereitgestellt werden:

 

  • Kauf- bzw. Eigentumsnachweis
  • Einen Prüfungsbeleg hinsichtlich der Funktionsfähigkeit
  • Erklärung zum Status der bereitgestellten Geräte
  • Ordnungsgemäße Verpackung der Altgeräte

4.  Das WEEE Return Europa Angebot

  • Umfangreiche Beratung
  • Unterstützung bei der Erfüllung der landesspezifischen Registrierungspflichten
  • Kontakt zu den europäischen Rücknahmesysteme
  • Übernahme der jährlichen Aktualisierungen, Monatsmeldungen oder Abschlussmeldungen

5. Ihre Vorteile mit WEEE Return

Zeitersparnis:

Kein Zeitverlust bei der Recherche landesspezifischer Verpflichtungen und Ansprechpartner.

Keine Sprachbarrieren:

Oftmals stehen Dokumente nur in den landeseigenen Sprachen zur Verfügung, sodass diese zunächst mühsam übersetzt werden müssen. Wir stellen Ihnen direkt die richtigen Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung.

Kostenersparnis:

Durch langjährige Kooperationen mit Rücknahmesystemen können wir Ihnen die besten Angebote liefern.

Alle Termine im Blick:

Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern, wir übernehmen Ihre Meldungen direkt oder erinnern Sie daran, wann Sie sich, wo melden müssen.

Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

 

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