Batteriegesetz (BattG)

Batteriegesetz – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Hersteller und Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren müssen aufgrund der europäischen Batterieverordnung verschiedene Auflagen hinsichtlich der Rücknahme und des Recyclings erfüllen. In Deutschland wurde die Verordnung durch das Batteriegesetz am 1. Dezember 2009 umgesetzt und am 20.11.2015 im Zuge der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes novelliert.

 

Das Batteriegesetz verpflichtet Händler Sammelboxen aufzustellen, in denen sowohl Batterien als auch Akkus entsorgt werden können, ehe der Händler sie dem Batterierecycling zuführt. Eine fachgerechte Entsorgung dient nicht nur dem Wohle der Umwelt, sondern auch der Nutzung von Rohstoffen, die zur Herstellung neuer Batterien und Akkus genutzt werden können.

Für Hersteller und Händler gelten laut Batteriegesetz folgende Verpflichtungen

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Hersteller

- Registrierung beim Umweltbundesamt

- Kennzeichnung der Batterien

- Rücknahme der Altbatterien

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Händler

- Hinweispflicht der Endnutzer

- Bereitstellung von Sammelbehältern zur Rücknahme von Altbatterien

- Übergabe der gesammelten Altbatterien

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Verbraucher

- Dürfen Batterien nicht über den Hausmüll entsorgen

- Müssen Batterien über den Handel oder über kommunale Wertstoffhöfe entsorgen

WEEE Return übernimmt für Hersteller und Händler

WEEE Return berät Sie zu allen Verpflichtungen des Batteriegesetzes und unterstützt Sie bei der Ausübung Ihrer Pflichten. Gerne beraten Sie wir Sie auch zu den Themen Elektro-und Elektronikgerätegesetz oder erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Entsorgungskonzept.

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Wir zeigen Sie im BattG-Melderegister an

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Wir stellen Ihnen Sammelboxen zur Verfügung

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Wir übernehmen Ihre Mengenmeldungen

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Wir beraten Sie