Verpackungsgesetz (VerpackG)

Was bedeutet das Verpackungsgsetz für den Handel?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Verwertung von Verpackungen. Es setzt die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle in nationales Recht um. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren oder im Idealfall ganz zu vermeiden.

Um dies zu erreichen, verpflichtet das Gesetz alle Beteiligten dazu, der Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen Vorrang vor der Entsorgung einzuräumen.

Das Gesetz betrifft insbesondere Hersteller und Händler, die erstmals verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen – sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Seit dem 1. Januar 2019 gelten für sie folgende Verpflichtungen:

  • Registrierungspflicht: Erstinverkehrbringer müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) registrieren.
  • Systembeteiligungspflicht: Sie sind verpflichtet, sich an einem Dualen System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen zu beteiligen.
  • Rücknahmepflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass bei Endverbrauchern anfallende Verpackungen zurückgenommen und ordnungsgemäß verwertet werden – unabhängig davon, ob die Verpackung im Handel, in der Industrie, im Dienstleistungsbereich oder im privaten Haushalt anfällt.

Welche Verpackungsarten unterscheidet das Gesetz?

Das Verpackungsgesetz differenziert zwischen verschiedenen Verpackungstypen:

  • Verpackungen
    Allgemein bezeichnet das Gesetz als Verpackung jedes Produkt, das dazu dient, Waren aufzunehmen, zu schützen, zu lagern oder zu präsentieren – vom Rohstoff bis zum Endprodukt.
  • Verkaufsverpackungen
    Diese Verpackungen fallen direkt beim Endverbraucher an. Beispiele: Tüten für Süßigkeiten, Flaschen für Getränke oder Einwegverpackungen in der Gastronomie.
  • Umverpackungen
    Zusätzliche Verpackungen, die mehrere Verkaufsverpackungen umhüllen, meist zum Schutz oder zur Bündelung von Produkten (z. B. Kartons um Kosmetikprodukte).
  • Transportverpackungen
    Verpackungen, die den Transport erleichtern oder Produkte vor Beschädigungen schützen (z. B. Palettenverpackungen oder Versandkartons).

Das Verpackungsgesetz ganz einfach umsetzen – mit EKO-PUNKT

Für Hersteller und Onlinehändler: rechtskonform, effizient und international sicher

Ob Sie als Produzent Waren mit Verpackung ausliefern oder als E-Commerce-Unternehmen Produkte direkt an Endverbraucher versenden – das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft Sie unmittelbar. Denn als Erstinverkehrbringer tragen Sie die volle Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen.

Damit Sie alle Pflichten zuverlässig und effizient erfüllen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie der EKO-PUNKT GmbH & Co.KG – dem Dualen System der REMONDIS-Gruppe.

 

Die VerpackG-Services von EKO-PUNKT auf einen Blick


Verpackungslizenzierung – Systembeteiligung am Dualen System

EKO-PUNKT übernimmt für Sie die gesetzeskonforme Systembeteiligung in Deutschland. Damit sind Sie vollständig entpflichtet – und sparen Zeit, Kosten und Aufwand. Ideal für Konzerne und Unternehmen mit wachsendem Versandvolumen oder komplexen Produktportfolios.

> Zur Systembeteiligung am Dualen System in Deutschland

Als Onlinehändler oder Kleinunternehmer haben Sie ebenso gesetzliche Pflichten – aber oft wenig Zeit, sich mit komplizierten Prozessen zu befassen. Genau hier kommt EASY-LIZE ins Spiel: Die digitale Lösung für eine schnelle, unkomplizierte und 100 % gesetzeskonforme Verpackungslizenzierung.

Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Verkaufsverpackungen direkt online lizenzieren, Mengen melden und alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllen – einfach online, ohne Bürokratie.

> Zur Online-Verpackungslizenz mit EASY-LIZE

 

Internationale EPR-Entpflichtung

Sie liefern auch ins europäische Ausland? Dann gelten in vielen Ländern eigene Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). EKO-PUNKT unterstützt Sie bei der Registrierung, Datenmeldung und Entpflichtung – zentral und unkompliziert aus einer Hand.

> Zur internationalen Entpflichtung EPR

 

Rücknahme & Recycling von Transportverpackungen

Produzieren, verpacken, versenden – und dabei nachhaltig handeln: Wer als Hersteller oder Händler größere Mengen an Transportverpackungen in Verkehr bringt, ist laut Verpackungsgesetz verpflichtet, diese auch zurückzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. Mit EKO-PUNKT Transportverpackungen erhalten Sie eine Rundum-sorglos Lösung für die Rücknahme von Transportverpackungen – effizient, rechtssicher und bundesweit flächendeckend.

> Zum Entsorgungsmanagement für Transportverpackungen

 

Gerne prüfen wir für Sie vorab, inwieweit Ihr Unternehmen von den Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) betroffen ist. Gemeinsam mit unserem hausinternen Servicepartner entwickeln wir eine passgenaue Lösung, die genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.

Kontaktieren Sie uns oder senden Sie Ihre individuelle Anfrage direkt über das Kontaktformular. unseres Partners EKO-PUNKT.

 

 

Gerne Informieren wir Sie, inwieweit Sie von den Verpflichtungen nach VerpackG betroffen sind. Wir erstellen Ihnen mit unserem hausinternen Servicepartner eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Servicelösung.  

Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie direkt bei unserem Partner EKO-PUNKT ein Angebot an!

Für kleine Verpackungsmengen, können Sie auch direkt den Lizenzrechner der EKO-Punkt nutzen:

 

 

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