Verpackungsgesetz (VerpackG)

Was bedeutet die Verpackungsgsetz für den Handel?

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) ist die nationale Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle des europäischen Parlaments und des Rates. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu verringern bzw. zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Wiederverwendung von Verpackungen, die stoffliche Verwertung sowie andere Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verkaufsverpackungen haben soll.   Das am 1 Januar 2019 in Kraft getrettene Gesetz bringt weitgreifende Verpflichtungen für den „Erstinverkehrbringer“ von Verpackungen mit sich. Hersteller oder Vertreiber, die private Endverbraucher beliefern, sind verpflichtet an einem dualen System teilzunehmen und sich bei der zentralen Stelle für Verpackungen zu registrieren. Der Erstinverkehrbringer (Hersteller und/oder Vertreiber) ist außerdem verpflichtet, ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten um die beim Endverbraucher anfallenden Verpackungen in Eigenregie zurückzunehmen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Verpackungen in der Industrie, im Handel, in Haushaltungen, im Dienstleistungsbereich anfallen und aus welchen Materialien sie bestehen.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) unterteilt Verpackungen in:

Verpackungen:

Aus beliebigen Materialien hergestellte Produkte zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können und vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.

Verkaufsverpackungen:

Verpackungen, die beim Endverbraucher anfallen, beispielweise Verpackungen zum Schutz von Produkten wie Gummibärchen oder in der Gastronomie verwendete Serviceverpackungen (Einweggeschirr).

Umverpackungen:

Zusätzliche Verpackungen zu den Verkaufsverpackungen, die dem Schutz vor Schäden und Verschmutzung der Ware dienen

Transportverpackungen:

Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern und/oder die Ware während des Transportes schützen sollen.  

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