Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Verwertung von Verpackungen. Es setzt die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle in nationales Recht um. Ziel ist es, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren oder im Idealfall ganz zu vermeiden.
Um dies zu erreichen, verpflichtet das Gesetz alle Beteiligten dazu, der Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen Vorrang vor der Entsorgung einzuräumen.
Das Gesetz betrifft insbesondere Hersteller und Händler, die erstmals verpackte Waren in Deutschland in Verkehr bringen – sogenannte „Erstinverkehrbringer“. Seit dem 1. Januar 2019 gelten für sie folgende Verpflichtungen:
Das Verpackungsgesetz differenziert zwischen verschiedenen Verpackungstypen:
Für Hersteller und Onlinehändler: rechtskonform, effizient und international sicher
Ob Sie als Produzent Waren mit Verpackung ausliefern oder als E-Commerce-Unternehmen Produkte direkt an Endverbraucher versenden – das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft Sie unmittelbar. Denn als Erstinverkehrbringer tragen Sie die volle Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung Ihrer Verpackungen.
Damit Sie alle Pflichten zuverlässig und effizient erfüllen, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner wie der EKO-PUNKT GmbH & Co.KG – dem Dualen System der REMONDIS-Gruppe.
Verpackungslizenzierung – Systembeteiligung am Dualen System
EKO-PUNKT übernimmt für Sie die gesetzeskonforme Systembeteiligung in Deutschland. Damit sind Sie vollständig entpflichtet – und sparen Zeit, Kosten und Aufwand. Ideal für Konzerne und Unternehmen mit wachsendem Versandvolumen oder komplexen Produktportfolios.
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Als Onlinehändler oder Kleinunternehmer haben Sie ebenso gesetzliche Pflichten – aber oft wenig Zeit, sich mit komplizierten Prozessen zu befassen. Genau hier kommt EASY-LIZE ins Spiel: Die digitale Lösung für eine schnelle, unkomplizierte und 100 % gesetzeskonforme Verpackungslizenzierung.
Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Verkaufsverpackungen direkt online lizenzieren, Mengen melden und alle Anforderungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) erfüllen – einfach online, ohne Bürokratie.
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Internationale EPR-Entpflichtung
Sie liefern auch ins europäische Ausland? Dann gelten in vielen Ländern eigene Pflichten zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). EKO-PUNKT unterstützt Sie bei der Registrierung, Datenmeldung und Entpflichtung – zentral und unkompliziert aus einer Hand.
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Rücknahme & Recycling von Transportverpackungen
Produzieren, verpacken, versenden – und dabei nachhaltig handeln: Wer als Hersteller oder Händler größere Mengen an Transportverpackungen in Verkehr bringt, ist laut Verpackungsgesetz verpflichtet, diese auch zurückzunehmen und umweltgerecht zu verwerten. Mit EKO-PUNKT Transportverpackungen erhalten Sie eine Rundum-sorglos Lösung für die Rücknahme von Transportverpackungen – effizient, rechtssicher und bundesweit flächendeckend.
> Zum Entsorgungsmanagement für Transportverpackungen
Gerne prüfen wir für Sie vorab, inwieweit Ihr Unternehmen von den Pflichten des Verpackungsgesetzes (VerpackG) betroffen ist. Gemeinsam mit unserem hausinternen Servicepartner entwickeln wir eine passgenaue Lösung, die genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.
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Gerne Informieren wir Sie, inwieweit Sie von den Verpflichtungen nach VerpackG betroffen sind. Wir erstellen Ihnen mit unserem hausinternen Servicepartner eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Servicelösung.
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Für kleine Verpackungsmengen, können Sie auch direkt den Lizenzrechner der EKO-Punkt nutzen:
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