WEEE Return übernimmt Verpflichtungen von Herstellern, Händlern und Importeuren

Mit der Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG2) stehen Onlinehändler und stationäre Händler, die Elektrogeräte vertreiben, vor neuen Herausforderungen.   Vertreiber sind seit der Novellierung gezwungen, ein Rücknahmesystem in zumutbarer Entfernung zum Endkunden zu implementieren. Während dies für stationäre Händler bedeutet, eine Rücknahme an der Verkaufsstelle zu ermöglichen, müssen Onlinehändler sich einem Rücknahmenetzwerk anschließen.   WEEE Return bietet Ihnen einen Rücknahmenetzwerk von über 4500 Rücknahmestellen, umfangreiche Beratung und viele weitere Dienstleistungen.   Mit WEEE Return sind Sie sicher vor:

  • Abmahnungen
  • Reputationsschäden
  • Versäumnissen

  Sie sind Hersteller oder Importeur? Dann finden Sie hier weitere Informationen.

ElektroG2 Verpflichtungen für Onlinehändler und stationäre Händler

Wann sind Sie als Online- bzw. stationärer Händler verpflichtet?

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Wann sind Sie als Onlinehändler verpflichtet

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Onlinehändler

Wenn Sie auf einer Lager- und Versandfläche bzw. Regalfläche von über 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben.

(Bei FBA bzw. bei angemieteten Flächen gilt das Lager, von dem aus die Ware versandt wird).

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Wann sind Sie als stationärer Händler verpflichtet

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Stationäre Händler

Wenn Sie auf einer Warenfläche von über 400 m² Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben.


Welche Rücknahmeverpflichtungen haben Online- und stationäre Händler

0:1 Rücknahme
Kleine Elektrogeräte deren Außenkantenlänge kleiner als 25 cm ist (z. B. Smartphones, Bügeleisen, aber auch Energiesparlampen) kostenlos zurücknehmen. Unabhängig davon, ob das Gerät im eigenen Geschäft/Shop erstanden wurde oder ein neues Gerät gekauft wird.

1:1 Rücknahme
Große Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen, wenn ein in der Funktion gleiches, neues Elektrogerät erstanden wird. Beim Kauf einer neuen Waschmaschine hat der Kunde also das Recht seine alte Waschmaschine bei Ihnen abzugeben.


Was bedeutet das ElektroG2 für den Handel?

Welche Verpflichtungen müssen Onlinehändler und stationäre Händler erfüllen?

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Sich und ihre Rücknahmestellen bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (Stiftung EAR) registrieren

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Rücknahmestellen in zumutbarer Entfernung schaffen (Onlinehändler)

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Sammelbehälter an der Verkaufsstelle aufstellen (stationäre Händler)

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Ein Abfallregister einführen

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Eine fachgerechte Transportlogistik einführen

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Fachgerechte Entsorgungslösungen entwickeln inklusive der gesetzlich geforderten Nachweise

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Jährlich eine Meldung über ihre zurückgenommenen- , verwerteten- und recycelten Mengen bei der Stiftung EAR abgeben

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Informationswesen implementieren: Kunden über Rückgabemöglichkeiten informieren