Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt Herstellern und Importeuren vor eine insolvenzsichere Garantie abzuschließen.
Hersteller und Importeure von Elektro-und Elektronikgeräten, die in privaten Haushalten genutzt werden können.
Der Garantienachweis stellt sicher, dass auch im Falle einer Insolvenz die Entsorgung der in Verkehr gebrachten Geräte gewährleistet wird.
Der Garantienachweis ist je B2C-Geräteart zu erbringen.
Die Garantie muss je Kalenderjahr („Garantiegültigkeitszeitraum“) erneuert werden. Werden neue Geräte zusätzlich in Verkehr gebracht, müssen diese in der Garantie ebenfalls berücksichtigt werden.
Hersteller und Importeure können zum einen an einem kollektiven Garantiesystem teilnehmen (z.B. WEEE Insurance) oder einen individuellen Garantienachweis liefern z.B. eine Bankgarantie oder durch Hinterlegung von Bargeld bei Amtsgerichten. Der individuelle Garantienachweis ist jedoch mit zusätzlichem Zeitaufwand und kann sogar mit höheren Kosten verbunden sein.